ja ist erlaubt zuminderst hat das KDO in Graz eins mit dem Abblendlich ein und aus. und die T5 schalten die Nebelscheinwerfer ein und aus. bei BD fahrten natürlich..
Verfasst am: Fr Nov 14, 2008 9:40 am Titel: Re: Springlicht
Hallo Leute,
also laut Sachverständigen der Landesregierung NÖ ist ein "Springlicht" oder auch "Räumlicht" nur dann erlaubt, wenn die Lichter jeweils auf beiden Seiten gleichzeitig an und aus gehen bzw hin und her wechseln(Fern- und Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer)!
Also ein rechts – links abwechselndes aufleuchten der/des Scheinwerfer/s ist Verboten!
Außerdem muß das "Springlicht" extra zu- bzw. abschaltbar sein, das es nur bei Tageslicht eingeschaltet sein darf!
Also bei schlechten Wetterverhältnissen bzw. bei Dämmerung und in der Nacht muß es Ausgeschaltet werden!
Leider Gottes wissen das viele Kollegen nicht und es ist mir auch schon oft passiert das ich in der Nacht von diversen Räumlichtern geblendet worden bin!
LG
PS: Dies gilt übrigens in ganz Österreich, nicht nur in NÖ!
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